Rechtsanwältin Prof. Dr. Rebekka Popadiuk

Prof. Dr. Rebekka Popadiuk

Rechtsanwältin, Partnerin

Rebekka Popadiuk ist überwiegend im Arbeits- und Medizinrecht tätig.

Ihre Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens und im kirchlichen Arbeitsrecht. Sie kennt die vielfältigen strukturellen und rechtlichen Besonderheiten beider Bereiche und bietet Einrichtungen im Gesundheitssektor sowie in kirchlicher Trägerschaft fundierte Orientierung in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses – von der Begründung bis zur Beendigung.

Im Medizinrecht liegt ihr Fokus auf der Privatabrechnung nach der GOÄ. In diesem Bereich berät und vertritt sie Kliniken, Ärzte und ärztliche Abrechnungsgesellschaften. Zudem unterstützt sie die Behandlerseite in Arzthaftungsprozessen.

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Popadiuk Professorin für Zivilrecht mit Handelsrecht und Europarecht an der Hochschule Kaiserslautern.

Vita

  • 2004-2010: Studium der Rechtswissenschaften in Trier

  • 2010: Erstes Juristisches Staatsexamen

  • 2011-2012: Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Koblenz

  • 2012: Zweites Juristisches Staatsexamen

  • 2012: Zulassung als Rechtsanwältin

  • 2016: Promotion zum Dr. iur. an der Universität Trier (Thema: Der Abrechnungsbetrug im GOÄ-Liquidationsbereich)

  • 2012-2024: Rechtsanwältin in einer medizinrechtlich ausgerichteten Kanzlei

  • Seit 2021: Inhaberin der Professur für Zivilrecht mit Handelsrecht und Europarecht, Hochschule Kaiserslautern

  • 2025: Gründung der Kanzlei PZ Legal